Das Verbot der „Beihilfe zum Suizid“ verstößt gegen das Recht auf Selbstbestimmung. Das entschied der österreichische Verfassungsgerichtshof. Doch viele Fragen sind noch ungeklärt: Für wen soll dieses Recht gelten? Wer alles soll zukünftig „assistieren“ dürfen/sollen/müssen? Und vor allem: Welche Auswirkungen hat dies auf unsere Gesellschaft und alte Menschen?
ReferentInnen
Dr. Johann Platzer (Universitäts-Lecturer für Ethik)
Kosten
Freiwillige Spende